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Was bedeutet die Verpflichtung zur Erfassung der Zustellzeiten?

Die Erfassung der Zustellzeiten von Paketzustellern ist eine gesetzliche Verpflichtung, die es ermöglicht, die Einhaltung der Mindestvergütung für Paketzusteller zu überprüfen und soziale Ausbeutung zu bekämpfen. Alle Unternehmen, die dem Paketgesetz unterliegen, müssen dieser Verpflichtung nachkommen.

Ausnahme: Die Verpflichtung zur Erfassung der Zustellzeiten findet keine Anwendung, wenn die Zustellung von Paketen in Belgien mit einem Fahrzeug erfolgt, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 der Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers und zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten unterliegt.

Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?

Die Erfassung der Zustellzeiten muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Die ENSS-Nummer des Paketzustellers
  • Den Status (die Eigenschaft) des Paketzustellers: Arbeitnehmer oder Selbständiger
  • Die ZDU-Nummer des Paketzustelldienstes:
    • Wenn der Paketzusteller angestellt ist, die Unternehmensnummer seines Arbeitgebers.
    • Wenn der Paketzusteller selbständig ist, seine eigene Unternehmensnummer.
  • Den Ort, an dem die Paketzustelldienste beginnen und enden, in Form eines Ortes oder einer Adresse
  • Das Transportmittel mit, soweit vorhanden, dem Kfz-Kennzeichen oder anderen Identifikationsdaten des Transportmittels
  • Pro Tag die Uhrzeit jedes Beginns der Paketverteilzeit pro Auftraggeber
  • Pro Tag die Uhrzeit jedes Endes der Paketverteilzeit pro Auftraggeber

Wie wird die Zustellzeit erfasst?

Sie führen die Zeiterfassung über ein Zeiterfassungssystem oder eine andere automatische Methode der Zeiterfassung durch. Ab dem 1. April 2025 wird die Zeiterfassung vorerst nicht mehr möglich sein. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Beantragen Sie schnell eine ENSS-Nummer für einen ausländischen Paketzusteller

Bei der Registrierung der einzelnen Paketverteilzeiten muss jeder Paketzusteller durch die „Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit“ (ENSS) identifiziert werden. Diese ENSS ist:

  • für in Belgien ansässige Personen die Nationalregisternummer
  • für nicht in Belgien ansässige Personen die BIS-Nummer

Hat Ihr ausländischer Paketzusteller noch keine ENSS (BIS-nummer)? Dann beantragen Sie sie für die betreffende Person schnell über den sicheren Onlinedienst BelgianIDPro.

Fragen?

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